Die Oberstufenverordnung (OAVO) des Landes Hessen ist auf den ersten Blick gar nicht so einfach zu verstehen. Sie regelt, welche Leistungskurse Schüler besuchen können, welche Grundkurse sie ins Abitur einbringen müssen und ich welcher Kombination Prüfungsfächer gewählt werden. Stefan Kurz ist ein junger und engagierter Studienrat an der Sankt-Lioba-Schule in Bad Nauheim. Er unterrichtet Mathematik und Physik. Und außerdem ist er mittlerweile der zweite Experte für die Oberstufenverordnung im Privatgymnasium. Auf Anregung des Oberstufenleiters Hans-Winfried Auel hat Kurz sich in die Bestimmungen für die Sekundarstufe 2 eingearbeitet und so einen kompakten Abitur-Rechner erstellt.
Immer wieder tauschte er sich mit Auel aus. Beide spielten die Datei durch, fanden kleine Lücken in den Kombinationsmöglichkeiten und können jetzt den fertigen Rechner auf die Homepage der Schule stellen. Die Arbeit im Detail zeigte, wie schwierig die Berechnung der Abitur-Note ist. Und genau mit dieser Komplexität müssen sich auch die Schüler auseinandersetzen. Deshalb dürfen sie mit ihren Fragen zum Oberstufenleiter kommen. „Teilweise kamen sie mit Vorschlägen von Abitur-Rechnern aus dem Internet, deren Ergebnisse nicht immer mit der Verordnung übereinstimmen“, weiß Auel. Deshalb hat die Schule einen eigenen Rechner erstellt, der gleichzeitig einen übersichtlichen Beratungsbogen darstellt.
Der Schulleiter Dr. Tobias Angert unterstützt die neue Idee. Für ihn ist die Qualität der Oberstufe ein grundlegendes Merkmal eines Gymnasiums. Er hat den Rechner schon ausprobiert und kommt zum Schluss: „Unsere Schüler sind in und mit unserer Oberstufe gut beraten“.
Unser Bild zeigt die Oberstufenleiter Winfried Auel (stehend) und Stefan Kurz bei der Freischaltung des Abirechners im Internet.
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