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Bei der U18 Bundestagswahl dürfen die wählen, die es sonst nicht dürfen
Auch Kinder und Jugendliche sind bei der Bundestagswahl 2017 wahlberechtigt, zumindest bei der Jugendwahl U18. Diese Wahl findet bundesweit am 15. September statt. In Bad Nauheim gibt es ein öffentlich zugängliches Wahllokal in der Sankt Lioba Schule, Eleonorenring 2, das von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet ist. Ausnahmslos alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, gleich welcher Nationalität oder welchen Alters, dürfen wählen.
„Kinder und Jugendliche haben auch eine Meinung zur Bundestagswahl“, erläutert Timo Langstrof als neu gewählter Schulsprecher des katholischen Gymnasiums. „Ihre Stimme ist bei der offiziellen Bundestagswahl nicht gefragt. Deshalb ist es umso wichtiger, bei der U18-Wahl zu dokumentieren, welche politischen Präferenzen Kinder und Jugendliche haben.“ Deswegen habe die Schülervertretung bei den Organisatoren der U18-Wahl ein Wahllokal angemeldet, das sich im Oberstufenaufenthaltsraum der SV befinde.
Die U18-Wahl wird seit 1996 immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Zur Bundestagswahl, Europawahl, Landtagswahlen etc. rücken politische Zukunftsdiskussionen ins Zentrum des öffentlichen Interesses. Das beschäftigt auch Kinder und Jugendliche, sie stellen sich Fragen und äußern politische Wünsche. An diesem Punkt setzen U18 und Jugendverbände an, weil die Stimmen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft eine Bedeutung haben sollten. Initiator der U18 Wahl sind unter anderem der Deutsche Bundesjugendring und die Bundeszentrale für politische Bildung. Im Wetteraukreis können Kinder und Jugendliche außer an der Sankt Lioba Schule ihre Stimme auch an der Augustinerschule in Friedberg abgeben.
Anschrift des Wahllokals: Sankt Lioba Schule, Eleonorenring 2, 61231 Bad Nauheim
Der Weg zum Wahllokal im Oberstufenaufenthaltsraum ist ausgeschildert.